Die Leistungen der Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung Angehöriger können mit der Krankenkasse/Pflegekasse und als Selbstzahler abgerechnet werden.
Pflegebedürftige die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Diese können z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung genutzt werden.
Sie erhalten bei Anspruch auf Pflegegrade (1-5) einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich.
Bei der Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2), haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich entlasten zu lassen. Pflegepersonen können sich vertreten lassen im Urlaub, bei Krankheit oder auch bei Überlastung. Jedem pflegenden Angehörigen stehen jährlich im Rahmen der Verhinderungspflege 1685,00 € zur Verfügung.
Den Antrag zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei der Pflegekasse des zu Pflegenden.
Eine Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier