Betreuungskonzept


Voraussetzungen


Die Leistungen der Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung Angehöriger können mit der Krankenkasse/Pflegekasse und als Selbstzahler abgerechnet werden.

Pflegebedürftige die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Diese können z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung genutzt werden.

Sie erhalten bei Anspruch auf Pflegegrade (1-5) einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich.

Bei der Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2), haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich entlasten zu lassen. Pflegepersonen können sich vertreten lassen im Urlaub, bei Krankheit oder auch bei Überlastung. Jedem pflegenden Angehörigen stehen jährlich im Rahmen der Verhinderungspflege 1685,00 € zur Verfügung.

Den Antrag zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei der Pflegekasse des zu Pflegenden.

 

Eine Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier


Unsere Zielgruppe

  • Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
  • Menschen mit Hilfebedarf
  • Menschen mit Beeinträchtigung
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen/Störungen
  • Menschen mit traumatischen Erfahrungen
  • Menschen mit Demenz

Unsere Ziele

  • Der Erhalt von mehr Lebensqualität
  • Lebensfreude vermitteln und erhalten
  •  Das seelische und körperliche Wohlbefinden zu stärken
  • Kontakte zu Angehörigen und Bezugspersonen erhalten
  • Aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen
  • Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Abbau von Ängsten
  •  Stärkung des Selbstwertgefühls
  •  Orientierung bieten, Sicherheit geben
  • Mobilität erhalten
  • Den Alltag selbständig zu bewältigen, zu organisieren und zu strukturieren
  •  Teilhabe ermöglichen
  • Unterstützung und Begleitung bei traumatischen Erfahrungen